Testimonial

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der GGTM,

Ein großes Kompliment für euren sprühenden, engagierten Weg und die vielen neuen Möglichkeiten, sich einzubringen. Als alte Häsin spüre ich einen ganz frischen, wohltuenden Wind in der Organisation. Viel Kraft und Freude wünsche ich euch von Herzen. 

Herzliche Grüße vom Bodensee aus Österreich von Dr. Andrea Fink-Rupp, GGTM-Mitglied von Anfang an

Wer kann Mitglied in der GGTM e.V. werden?

Mitglied werden können Tierärzte/-innen und Studenten der Veterinärmedizin. Dem ganzheitlichen Konzept verpflichtet arbeitet die Gesellschaft interdisziplinär und fachübergreifend. (Auf Antrag können auch Ärzte, Zahnärzte, Naturwissenschaftler, Geisteswissenschaftler und Studierende dieser Fachrichtungen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Mitglied werden, sofern sie einen Beitrag zur Entwicklung der Regulationsmedizin in der Tiermedizin leisten bzw. geleistet haben.)

 

Sie sollten Mitglied in der GGTM e.V. werden,...

 …wenn Sie als Tiermediziner Anwender von Verfahren der Regulationsmedizin oder Träger von entsprechenden Zusatzbezeichnungen sind. Sie erhalten Fachinformationen über regulationsmedizinische Themen und können sich mit Fachfragen an die Leiter unserer Arbeitsgebiete und Arbeitskreise wenden. Als weitere Leistung erhalten Mitglieder die Zeitschrift für Ganzheitliche Tiermedizin (ZGTM) viermal pro Jahr kostenfrei. Zusätzlich gibt es Vergünstigungen beim Besuch von Veranstaltungen der GGTM e.V. und anderer Vereinigungen.

Jahresbeiträge

 

  Ab 2023 gelten folgende Jahresbeiträge Euro 
a) Jahresbeitrag für approbierte, examinierte oder diploierte Personen aller Berufsgrupppen nach §5, Abs. 1 der Satzung der GGTM 165
b) Jahresbeitrag für privatrechtliche, juristische Personen (z.B. GmbH, GbR) oder Personengesellschaften, die eine tierärztliche Praxis betreiben (umfasst ein Stimmrecht) 215
c) Jahresbeitrag für juristische Personen des öffentlichen Rechts 275
d) Jahresbeitrag für Studenten und arbeitslose Personen aller Berufsgrupppen gemäß §5, Abs. 1 der Satzung der GGTM mit jährlichem Nachweis 82,50
e) Jahresbeitrag für berentete Personen aller Berufsgrupppen gemäß §5, Abs. 1 der Satzung der GGTM  82,50
f) Jahresbeitrag für IVAS- oder IAVH-Mitglieder, sofern die Voraussetzungen §5, Abs. 1 der Satzung der GGTM erfüllt sind 155
g) Jahresbeitrag für Teilhaber in einer privatrechtlichen, juristischen Person (s. b) soweit deren Mitgliedschaft besteht, ohne ZGTM Abonnement 90
h) Ehrenmitglieder 0

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Antrag auf Mitgliedschaft
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